letzte Aktualisierung: 15.02.2024
 

Terminhinweis

10. April 2024, 18:00 Uhr
Dämmerschoppen
AMMOS, Geretsried

 



 

 

In Bayern müssen neu gebaute Wohnungen ab 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist. Eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Bayern führt eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume ein. Eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde am 17.12.2012 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Neuregelung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.

Während Rauchmelder in Neubauten ab diesem Zeitpunkt obligatorisch sind, haben die Eigentümer von Bestandswohnungen noch fünf Jahre Zeit, ihre Wohnungen nachzurüsten; die Übergangsfrist läuft bis Ende 2017.

Rauchmelderpflicht in Bayern

 

Seit 2013 sind Rauchmelder auch in Bayern Pflicht

Übergangsfrist für bestehende Wohnungen

Rauchmelder müssen in Neubauten installiert werden, in bestehenden Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2017.

Die Warnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden. Der Eigentümer bzw. Vermieter ist für den Einbau verantwortlich, der Mieter übernimmt dann die Wartung.

Jährlich sterben in der Bundesrepublik etwa 600 Menschen an den Folgen von Verbrennungen oder ersticken im Brandrauch. 6000 werden dadurch verletzt. Die meisten Brände passieren zu Hause.

Im Jahr 2010 kamen in Bayern noch 48 Menschen bei rund 4.000 Wohnungsbränden ums Leben. Zwei Drittel von ihnen wurden nachts im Schlaf von den Flammen überrascht. Dann, wenn auch der Geruchssinn schläft und der Bewohner den Rauch nicht riechen kann.

In Bundesländern, in denen Brandmelder schon länger Pflicht sind, sanken dagegen die Opferzahlen.

Rückgang der Brandtoten nach Einführung der Rauchmelderpflicht:

Mecklenburg-Vorpommern: -82%

Thüringen: -81%

Saarland: -80%

Rheinlandpfalz: -75%

Schleswig-Holstein: -74%

Hamburg: -46%

Sachsen-Anhalt: -16%

Bremen u. Hessen: -9%

Keine Kontrollen geplant

Es sind keine staatlichen Kontrollen geplant. Auch keine Bußgelder. Es ist nicht mit Rauchmelderkontrollen von Polizei oder Ordnungsamt zu rechnen.

Strafrechtliche Konsequenzen möglich

Kommt es allerdings zu einem Brand in einem Haus mit einer bzw. mehreren Mietwohnungen, in dem kein Rauchmelder installiert ist , könnte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, zumindest wenn Menschen zu Schaden kommen. Denn dann könnte der fehlende Warnmelder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sein – und man könnte theoretisch wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts (Brandstiftung, Körperverletzung, Tötung) betraft werden.

Daneben könnte ein geschädigter Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Versicherungsschutz bleibt

Der Verlust des Versicherungsschutzes droht allerdings nicht, so zumindest die Aussage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Sinnvolle Investition

Die paar Euro, die ein Rauchmelder kostet, sollte es allemal wert sein, auch für das Haus oder die Wohnung, die ein Eigenheimbesitzer selbst bewohnt.

Richtiges Anbringen:

  • In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren

  • immer waagrecht an der Decke anbringen (meist reicht kleben)

  • immer in der Mitte des Raumes, weil der Rauch oft nicht in die Ecken zieht

  • bei größeren Räumen mehrere Melder sinnvoll

  • in Küche und Bad nicht sinnvoll, da Dämpfe oft Fehlalarme auslösen

Rauchmelder:

mit Alkalibatterie kosten 10 bis 15 Euro

mit Langzeitbatterie 25 bis 35 Euro

Funkwarnmelder

Q-Siegel:

mind. 85 Dezibel laut
30 Tage vor dem Leerwerden der Batterie ertönt ein Warnsignal
Testknopf zur Funktionsprüfung
Rauch kann von allen Seiten gleichmäßig eindringen

Öffnungen größer als 1,3 mm (Insekten und Schmutz kann nicht eindringen)
Langlebigkeit und Stabilität wurden getestet
weniger Falschmeldungen
Batterie mit mind. 10 Jahren Lebensdauer

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