Verbilligte Vermietung an Angehörige

Oftmals werden Grundstücke und Gebäude nicht an Fremde, sondern an Angehörige (z. B. Kinder, Eltern, Ehegatten usw.) vermietet. Die nachfolgende Information weiß darauf hin, dass bei der Bestimmung der Miethöhe ein besonderes Augenmerk auf die ortsübliche Vergleichbarkeit zu legen ist.

Während auch bei einer verbilligten Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken die Mieteinnahmen der Einkommensteuer unterliegen, dürfen die damit zusammenhängenden Werbungskosten (z. B. Abschreibung, Schuldzinsen, Instandhaltungskosten, Betriebskosten usw.) nur dann in voller Höhe steuerlich abgezogen werden, wenn die Mieteinnahmen mindestens 66% der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Bei einer verbilligten Vermietung die weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug anteilig kürzen. Die 66 % Grenze ist aber nur anzuwenden, wenn die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet wird, nicht aber wenn Räumlichkeiten zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken vermietet oder verpachtet werden. In diesem Fall sind die Werbungskosten bereits dann anteilig zu kürzen, wenn die ortsübliche Marktmiete nur geringfügig unterschritten wird.

In der Praxis stellt sich immer wieder das Problem, wie die ortsübliche Marktmiete zu ermitteln ist. Grundsätzlich trägt zwar das Finanzamt die Feststellungslast für den Nachweis einer schädlichen verbilligten Vermietung, der Vermieter muss diese Feststellung aber widerlegen können. Liegen keine aktuellen und verlässlichen Vergleichsmieten (z. B. aus einer Nachbarwohnung) vor, sollte der Vermieter bereits zu Beginn der Vermietung an den Angehörigen eine entsprechende Dokumentation der ortsüblichen Marktmiete in seinen Unterlagen anlegen. Hilfreich hierbei sind Vergleichszahlen aus dem Mietspiegel (z. B. für München erhältlich unter https://2019.mietspiegel-muenchen.de), aus vergleichbaren Mietangeboten aus der Zeitung oder dem Internet und Angaben eines ortskundigen Sachverständigen oder Maklers.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn

Dr. Martin Raßhofer, Steuerberater

Werner-Eckert-Straße 8
81829 München
Tel. 089/45109630

www.plininger.de

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