Der Landesvorstand

Die Landesvorstandsmitglieder werden in der Regel für eine Dauer von vier Jahren gewählt oder berufen. Der Landesvorstand verteilt sich auf die sechs bayerischen Bereiche wie folgt:

München-Stadt: 5 Mitglieder,

München-Land/Schwaben: 5 Mitglieder,

Oberbayern: 5 Mitglieder,

Niederbayern: 4 Mitglieder,

Oberpfalz/Oberfranken/Mittelfranken: 5 Mitglieder,

Unterfranken: 5 Mitglieder,

Berufene Mitglieder: 7 Mitglieder.