Stolpersteine im Kleingedruckten

Das sollten Sie beim Kauf einer PV-Anlage beachten

Beim Kauf einer Photovoltaik(PV)-Anlage sollten Sie nicht nur Qualitätsstandards und Gütesiegel prüfen, sondern auch die Garantiebedingungen. Stolpersteine im Kleingedruckten sind keine Seltenheit.

Foto: Miquel/Adobe Stock

Gewährleistungsfristen

Je nach Einbausituation gibt es für Solarstromanlagen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei oder fünf Jahren, das heißt, die Verkäufer eines Produkts müssen in dieser Zeit für Sachmängel haften. Das ist in der Regel die Firma, die die Anlage installiert hat. Welche der Fristen im Zweifel gilt, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Deshalb sollten Sie am besten schon vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist prüfen, ob die Anlage ihre volle Leistungsfähigkeit hat, mangelfrei installiert wurde und die ver­sprochenen Erträge bringt.

Nach der Übergabe und der Inbetriebnahme des PV-Systems haben Sie zwei bzw. fünf Jahre lang einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel. Dabei gilt: Streikt die An­lage, können Sie zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer muss in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.

Vorsicht bei Garantiebedingungen

Garantien werden – im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten – vom Hersteller freiwillig eingeräumt. Deren genaue Bedingungen können die Firmen deswegen weitestgehend selbst festlegen. Es gelten jedoch Grenzen zum Schutz von Verbrauchern. Insbesondere Solarstromspeicher und Wechselrichter stellen neben den Solarmodulen die am höchsten be­anspruchten Anlagenkomponenten dar.

Da hier kürzere Lebensdauern möglich sind, ist es sehr wichtig, die Garantieleistungen und den zugesicherten Service (Wartung, Austausch defekter Teile) genau zu prüfen.

Sie sollten daher unbedingt verlangen, dass Ihnen ein schriftliches Dokument mit den exakten Garantiebedingungen für die Module, den Speicher und den Wechselrichter ausgehändigt werden. Darin sollten Angaben zum Garantiegeber mit Kontaktda­ten sowie zur Dauer und zum Inhalt der Garantie enthalten sein.

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Lassen Sie sich auch mitteilen, wann genau die Garantiezeit der Komponente zu laufen beginnt – das muss nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage sein, sondern kann auch schon früher sein. Teilweise ist auch, z.B. bei Wechselrichtern, eine Re­gistrierung der Komponenten (mit Seriennummer und Angabe des Besitzers) beim Hersteller notwendig, um die Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können.

Bei Batteriespeichern war bisher eine zehnjährige sogenannte Zeitwertersatz-Garantie auf die Batterien üblich. Ersetzt wird dann nicht der ursprüngliche Kaufpreis der Batterie, sondern der jetzige Zeitwert. Dies war eine Voraussetzung für die Ende 2018 ausgelaufene KfW-Förderung. Inzwischen gibt es immer häufiger sogenannte „Vollgarantien“, die über den Ersatz des Zeitwerts hinausgehen. Sie haben meist zwei Bestandteile: eine Produkt- und eine Leistungsgarantie.

Während sich die Produktgarantie in der Regel auf Materialfehler bezieht, zielt die Leistungsgarantie auf die Batteriekapa­zität ab. Hier gilt es, genau zu schauen, worauf sich welche Ga­rantie bezieht.

Im Detail kann sich der Umfang der Garantieleistungen deutlich unterscheiden. Kommen bei einer PV-Anlage unterschiedliche Komponenten von verschiedenen Herstellern zum Einsatz, kann das Modul 20 Jahre, die Unterkonstruktion zehn Jahre und der Wechselrichter fünf Jahre Garantiezeit haben. Auch die In­hal­te der Garantien unterscheiden sich dann. Manche Speichersys­teme sind ebenfalls aus mehreren Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt, für die unterschiedliche Garantien gelten. Im Idealfall gibt es jedoch eine einzige Garantie, die alle Komponenten umfasst.

Stolpersteine im Kleingedruckten

Hersteller geben für Material- und Verarbeitungsfehler oft freiwillige Produktgarantien von bis zu zehn Jahren. Außerdem ver­sprechen viele Firmen auch eine garantierte Leistung ihrer So­larmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren, einzelne Her­steller bieten inzwischen 40 Jahre an. Da die Module – bedingt durch die Herstellung – Leistungstoleranzen aufweisen, ist es wichtig zu prüfen, welche Leistung für jeweils welchen Zeitraum garantiert wird.

Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten jedoch häufig mit Stolpersteinen konfrontiert:

  • Unzulässig ist es z.B., wenn Hersteller eine Garantieleistung bei „Nachlässigkeit“ ausschließen, ohne diese weiter zu konkre­tisieren. Oder sie räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden.
  • Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa Madrid oder New York sind unter den kundenfeindlichen Bedingungen zu finden und ebenfalls unzulässig.
  • Zudem wälzen manche Unternehmen einen großen Teil oder sogar sämtliche Kosten für die Garantieabwicklung (z.B. Abbau- und Transportkosten) gern auf Kunden und Kundinnen ab.

Verbraucherzentrale Bayern e.V.

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