Heizöltank: Sicherheit hat oberste Priorität

Neue gesetzliche Regelungen zur Lagerung von Heizöl beachten

Bei den Sicherheitsanforderungen an eine Heizöltankanlage steht der Umweltschutz im Vordergrund. Die gesetzlichen Regelungen haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert. Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers, eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen.


Wartung einer HeizöltankanlageFoto: IWO Seit August 2017 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Sicherheit und Wartung einer Heizöltankanlage. Holen Sie sich bei Fragen auf jeden Fall Rat von einem Fachmann.


Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die Ihren Heiz­öl­tank betreffen, zusammengestellt vom Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium und Verbänden aus den Bereichen Heizungshandwerk, Mineralölhandel und Tankschutz.


Regelmäßige Kontrolle

  • Nehmen Sie Ihren Tank mehrmals im Jahr in Augenschein, z.B. vor der Heizperiode, vor einer längeren Abwesenheit oder vor und nach der Befüllung. Achten Sie auf eventuell vorhandene Leckagen, Risse, Ver­for­mun­gen und starken Heizölgeruch.
     
  • Sind Ihre Tanks in einem Auffangraum aufgestellt, so muss der Auf­fang­raum trocken sein. Er muss über einen intakten und zugelassenen öldichten Innenanstrich (alternativ über eine Folienauskleidung) verfügen. Im Auffangraum dürfen Sie keine Gegenstände abstellen oder lagern.
     
  • Wenn Ihr Heizöltank mit einem Leckwarngerät ausgerüstet ist, achten Sie darauf, dass die grüne Bereitschaftslampe leuchtet. Lassen Sie das Leckwarngerät in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen durch einen Fachbetrieb überprüfen.
     
  • Wenn Sie sich beim Zustand Ihres Heizöltanks und zugehöriger Sicherheitseinrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zurate.


Dokumentation

Als Betreiber eines Heizöltanks müssen Sie eine Anlagendokumentation führen. Fassen Sie dazu bitte alle Unterlagen zu eventuell durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblättern, verwendeten Werkstoffen, Handwerkerrechnungen etc. in einem Ordner zusammen.

Diese Dokumentation müssen Sie bei einem Wechsel des Betreibers an den neuen Betreiber übergeben. Auf Verlangen haben Sie als Betreiber des Heizöltanks die Anlagendokumentation der zuständigen Behörde, dem Sachverständigen vor Prüfungen und dem Fachbetrieb vor Tätigkeiten am Tank vorzulegen.

Nur zertifizierte Fachbetriebe beauftragen

Für Arbeiten (Errichtung, In­nen­rei­ni­gung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1000 l hat, muss ein Fachbetrieb nach AwSV be­auf­tragt werden. Ein Fachbetrieb nach AwSV ist durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Über­wa­chungs­ge­mein­schaft zertifiziert. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebs-Nachweis zeigen.

Sollten Sie bis jetzt noch keine solche Dokumentensammlung angelegt haben, so beginnen Sie bitte – z.B. mit dem nächsten Prüfbericht eines Sachverständigen oder der nächsten Hand­wer­ker­rech­nung – ab sofort damit alle Un­ter­la­gen aufzubewahren. Wenn Sie Ihre Heizöltankanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen.


Prüfung durch Sachverständige

Sie müssen Heizöltanks vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Darüber hinaus sind folgende Heiz­öl­tanks re­gel­mä­ßig wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen:

  • Alle unterirdischen Anlagen und unterirdischen An­la­gen­tei­le
  • Oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 l
  • Oberirdische Anlagen in Schutzgebieten (Was­ser­schutz­ge­bie­te, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) mit mehr als 1000 l.

Bei Stilllegung der o.g. Heizöltanks muss durch einen Sachverständigen eine Stilllegungsprüfung erfolgen. Wenn Ihre Anlage ohne Mangel ist oder nur geringfügige Mängel aufweist, bringt der Sachverständige eine Plakette mit dem Datum der Prüfung und dem Datum der nächsten Prüfung an Ihrer Anlage an.

Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten beseitigen lassen. Erhebliche und gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen. Nachdem die erheblichen/gefährlichen Mängel beseitigt wurden, müssen Sie die Heizöltanks erneut durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.


Befüllung

Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsgemäße Befüllung des Heizöltanks einige Regeln gelten:

  • Ihre Tankanlage muss in einem optisch und technisch guten Zustand sein.
  • Dem Tankwagenfahrer ist der freie Zugang zur Heizungs- und Tank­an­la­ge zu gewähren.
  • Die Bestimmung des Füllstandes und damit der Freimenge muss möglich sein.
  • Alle Behälter Ihrer Batterietankanlage müssen den gleichen Füllstand aufweisen.
  • Vor der Befüllung sollte die Heizung ausgeschaltet worden sein.
  • Tank, Füllstutzen und Lüftungsleitungsmündung sind während des Betankens durch Kontrollgänge des Tankwagenfahrers zu über­wa­chen, gegebenenfalls ist der Tankwagenfahrer nach einer Einweisung durch eine weitere Person (z.B. den Eigentümer) zu unterstützen.

Kann eine ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt werden, muss der Tankwagenfahrer die Belieferung ablehnen. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sollte Ihnen der Tankwagenfahrer schriftlich mitteilen.


Befüllung des HeizöltanksFoto: IWO Wenn eine ordnungsgemäße Befüllung des Heizöltanks nicht sichergestellt werden kann, muss der Tankwagenfahrer die Belieferung ablehnen.


Überschwemmungs- und Risikogebiete

In Überschwemmungs- und Risikogebieten gelten besondere Si­cher­heits­an­for­de­run­gen an die Heizöllagerung, um bei Hochwasser mögliche Schäden zu verhindern. In Überschwemmungsgebieten müssen Sie Ihre Anlage bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachrüsten. In Risikogebieten müssen Sie bis zum 05.01.2033 Ihre Anlage hochwassersicher nachrüsten.

Folgende Maßnahmen sind möglich:

  • Bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oder
  • Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen.

Ob Sie sich in einem Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet befinden, können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfahren.


Aufstellraum des ÖltanksGrafik: IWO In überschwemmungsgefährdeten Gebieten muss der Aufstellraum des Öltanks entweder gegen eindringendes Wasser (l.) oder der Tank durch eine Verankerung gegen Aufschwimmen gesichert werden.


Stilllegung

Der Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen. Füll-, Lüftungs- und Ent­nah­me­lei­tung sind zu entfernen. Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen.


Alte Kunststofftanks

Bei älteren Kunststofftanks aus Polyethylen (PE) oder Polyamid (PA) sind folgende äußere Anzeichen, die auf eine kritische Materialermüdung hinweisen, wichtig:

  • Verformungen und Einbeulungen
  • sogenannter Weißbruch/Risse
  • Sattelbildung am Tankdach
  • Ausbildung von „Elefantenfüßen“
  • Starke Verfärbungen
  • Neigungen der Tanks zur Seite

Behälter mit einer oder mehreren solcher Problemstellen sollten Sie unbedingt austauschen lassen, da der sichere Betrieb der Anlage nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.


Grenzwertgeber alter Bauart


GrenzwertgeberFoto: IWO Grenzwertgeber alter Bauart (l.) sollten Sie am besten gegen ein neues Modell austauschen.


Grenzwertgeber, die vor 1985 eingebaut wurden (alte Bauart mit gelochter Schutzhülse, siehe Foto) sind gegen neue Grenzwertgeber auszutauschen oder jährlich auszubauen und einer optischen Kontrolle zu unterziehen. Den Austausch bzw. die jährliche Kontrolle muss ein Fachbetrieb durchführen.

Quelle: IWO

 

Information zu ...


... den gesetzlichen Regelungen

Bayerisches Landesamt für Umwelt in Augsburg
Tel. 0821/90 71-0
www.lfu.bayern.de > Wasser > Umgang mit wassergefährdenden Stoffen > Heizölverbraucheranlagen


... Fördermitteln ...

... des Bundes

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 06196/908-0
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 0800/539 90 02 (kostenfreie Servicenummer)
www.kfw.de


... des Freistaates Bayern

10.000-Häuser-Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Tel. 089/122 22 15 (Bayern Direkt)
www.energiebonus.bayern


... zur Inspektion und Wartung des Heizöltanks

Bauer Heizöl und Wärmeservice GmbH
Tel. 089/75 45 20
www.bauer-neuried.de

Bundesverband Behälterschutz e.V.
Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e.V.
Tel. 0761/717 17
www.bbs-gt.de

Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO)
Tel. 040/23 51 13-0
www.zukunftsheizen.de

Tankschutz Göttel
Tel. 08161/884 91 05
www.tankschutz-goettel.de

Tanktechnik-Bayern GmbH
Tel. 08555/704 90 28
www.tanktechnik-bayern.de

TSCB Tankschutzcenter Bayern GmbH
Tel. 0800/850 02 00
www.tankschutzcenter-bayern.de

UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
Tel. 030/75 54 14-300
www.uniti.de/befuellerpflichten

Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Tel. 02241/92 99-0
www.wasserwaermeluft.de

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