Stromerzeuger in Marktstammdatenregister eintragen - 12.08.2019

Ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Wenn Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war und keinen Batteriespeicher hat, gilt eine weniger strenge Frist.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.

Detaillierte Informationen und Antworten auf Fragen zu dem Thema finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an. Außerdem ist sie montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr über die Hotline 0228 14-3333 erreichbar. Anfragen können Sie außerdem elektronisch per Kontaktformular hier absenden.

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