Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt

Foto: M. Schuppich/Adobe stock

Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt, mit dem das Gebäudeenergiegesetz (das sogenannte „Heizungsgesetz“) ersetzt werden soll. Wichtigste Änderung: Die Vorgabe, nach der eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, wird gestrichen. Stattdessen bleiben auch Öl- und Gasheizungen vorerst weiter erlaubt.

Ab 2029 müssen diese Heizungen aber mit einem zehnprozentigen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, wie Biomethan, betrieben werden. Die Energieanbieter sind daher aufgerufen, künftig Angebote mit einem Bio-Anteil zu machen. Der Anteil soll dann in den folgenden Jahren erhöht werden.

Befürworter begrüßen die geplanten Änderungen, da damit die Hausbesitzer in die Lage versetzt werden, wieder selbst über die eigene Heizung zu entscheiden. Kritiker weisen darauf hin, dass etwa grüner Wasserstoff oder Biomethan nicht in ausreichenden Mengen und nur zu sehr hohen Preisen erhältlich seien. Außerdem würden diese Energieträger für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft benötigt. Umweltverbände weisen darauf hin, dass die klimapolitischen Vorgaben im Gebäudesektor, die schon jetzt nicht erreicht werden, noch deutlicher verfehlt würden.  

Wichtig für Eigenheimer: Die Förderung für eine energetische Sanierung von Gebäuden oder auch für Wärmepumpen soll erhalten bleiben, wie genau, ist allerdings nicht bekannt. Im Frühjahr soll dem Eckpunktepapier ein Gesetzentwurf folgen. Nach Verabschiedung ist geplant, das GMG 2030 zu überprüfen, etwa mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele.

schließen

Jetzt Mitglied werden!

Für nur 35,00 EUR Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft erhalten Sie u.a.:

Zum Mitgliedsantrag