Hilfe für Härtefälle beantragen – 12.09.2023
Foto: AlexGo/Adobe Stock
Noch bis zum 20. Oktober können Eigenheimer, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, also etwa Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets oder Kohle, Hilfeleistungen beantragen. Der Bund hatte im März dafür bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten.
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Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt.
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform des jeweiligen Bundeslandes. Weitere Informationen sowie die Antragsplattform für Bayern finden Sie auf
www.stmas.bayern.de/energiekrise