Fristverlängerung: Baukindergeld kann bis Ende März beantragt werden - 24.09.2020

Die Bundesregierung will die Antragsfrist für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängern. Bisher war der 31. Dezember 2020 der letzte Termin für Familien, um die Förderung zu bekommen. Konkret bedeutet der Beschluss, dass die Leistung noch beantragen kann, wer bis Ende März eine Baugenehmigung erhält oder ein Immobilie kauft. Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist nach Aussage des Innenministeriums, dass viele Antragsteller wegen der Corona-Pandemie bestimmte Fristen nicht einhalten konnten, da sich Baugenehmigungen oder Kaufverträge verzögert haben. Seit September 2018 können Familien für den Kauf oder den Bau einer Immobilie staatliche Zuschüsse von 12.000 Euro pro Kind erhalten. Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier.

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