Eigenheimerverband Bayern empfiehlt Grundstückseigentümern für Straßenausbaubeiträge zwischen 2014 und 2017 Ausgleichsantrag bei Härtefallkommission zu stellen - 05.07.2019

Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. begrüßt, dass Grundstückseigentümer in Härtefällen eine Teilrückerstattung für Straßenausbaubeiträge aus den Jahren 2014 bis 2017 beantragen können. Kuhn – der auch Teilnehmer am „Runden Tisch zur Abwicklung der Härtefälle war – hatte seit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Bayern wiederholt darauf hingewiesen, wie ungerecht die Stichtagsregelung ist, da sie Eigentümer benachteiligt, welche zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2017 einen Bescheid erhalten haben. 

Kuhn erläutert: „Nach der Regelung muss beispielsweise ein Anlieger, der bis Ende 2017 einen Vorauszahlungsbescheid erhalten hat, für eine noch nicht fertiggestellte Straße bezahlen, während ein Bürger in einer Nachbargemeinde für eine bereits fertig gestellte Straße nichts bezahlt, wenn sie noch nicht abgerechnet wurde. Wir freuen uns, dass diese Ungerechtigkeit durch den Härtefallfonds jetzt abgemildert wird.“ 

Seit dem 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können betroffene Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden, bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Ausgleich stellen. 

Für die Anträge gilt ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro. Die Mittel aus dem Härtefallfonds werden verteilt, wenn alle Anträge vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt nach dem 31. Dezember 2019. Es werden ausschließlich Härtefallkriterien berücksichtigt und nicht die Reihenfolge der Anträge.

Die Anträge können schriftlich bei der „Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge, Peterplatz 9, 97070 Würzburg“ oder online unter www.strabs-haertefall.bayern.de eingereicht werden. Dort erhalten Interessierte auch die notwendigen Formulare sowie weitere Informationen. 

Ein Artikel in der Mainpost merkt an, dass bei einem Limit von 50 Millionen Euro lediglich ein Bruchteil der bezahlten Beiträge zurück erstattet wird.

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet in einem Artikel  über die Arbeit der Härtefallkommission.

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