Herzlich Willkommen auf der Homepage vom

Eigenheimerverein Germering e. V.
 


 


Liebe Mitglieder,                                                                        Germering, Juli 2017
dieses Mitteilungsblatt erhalten Sie als Beilage zur Zeitschrift „Eigenheimer aktuell – Zeitschrift für Haus, Wohneigentum und Garten“.

Zweitägiger Ausflug ins Allgäu u. zum Rheinfall in Schaffhausen am 21./22.7.2017
Liebe Reiseteilnehmer, bitte vergessen Sie nicht Ihre Ausweisdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzunehmen, damit wir bei evt. Kontrollen an den Grenzübergängen Deutschland/Schweiz und Schweiz/Österreich problemlos ein- und ausreisen können. Vielen Dank.
Für die angemeldeten Teilnehmer startet der Bus am Freitag um 7 Uhr am Bahnhof Germering-Unterpfaffenhofen / 5 Min. später bei der Pension Fruth.

Einkauf mit der Rabattkarte beim Hagebaumarkt
Aus aktuellem Anlass: Wir bitten um besondere Beachtung!
Die Hagebaumarkt-Rabattkarte lässt keinen Rückschluss auf die Daten des Käufers zu.
Es sind nur die Daten des Eigenheimervereins hinterlegt.

Wenn Sie Artikel auf Lieferung bestellen, oder sonst persönlich eine Nachricht schriftlich oder telefonisch vom Hagebaumarkt erwarten, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Entsprechendes an.
So ersparen Sie uns die zeitraubende Suche nach dem Auftraggeber.

Zeitungsausträger(in) ab September gesucht
Für die monatlich erscheinende Mitgliederzeitung „Eigenheimer aktuell“ suchen wir dringend eine(n)  Austräger(in) ab September für den südwestlichen Bereich Germerings.

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, die selbstverständlich entsprechend vergütet wird, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf  mit unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Bernhard Fleck, unter Telefon 089/20334233.

Einladung

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am Freitag, 15. September 2017

19:30 Uhr (Einlass 19:00 Uhr)

in der Stadthalle Germering

im Franz-Defregger-Saal

laden wir Sie, Ihre Angehörigen und Freunde sehr herzlich ein. Über Ihre Teilnahme freuen wir uns sehr. Damit bekunden Sie zugleich Ihre Verbundenheit mit unserer örtlichen Interessenvertretung und Betreuungsorganisation.

Die Tagesordnungspunkte erhalten Sie im nächsten Mitteilungsblatt.

 

Gartenschau in Pfaffenhofen/Ilm, -  24. Mai bis 20. August 2017
Der Obst- und Gartenbauverein, Herzog-Heinrich-Str. 21  in 80336 München, Tel. 089 54430514,
bietet für Mitglieder vergünstigte Eintrittskarten zur Gartenschau in Pfaffenhofen/Ilm, Türltorstraße 5  an.  Abholung: Montag - Donnerstag 8.00-16.30 / Freitag 8.00-13.30 Uhr.
Bei telefonischer Bestellung: Mindestabnahme 5 Stück – Versandkosten 3 €.

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Gasinnenleitungen sollten regelmäßig überprüft werden

Auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt die Zuständigkeit der Gasleitungen beim jeweiligen Gasversorgungsunternehmen / Netzbetreiber.

Auf den Grundstücken bzw. in den Gebäuden ist das anders: hier sind die jeweiligen Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer für die Prüfung verantwortlich.

Die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für diese Gasleitungen liegt allein beim Eigentümer.

Da es keine gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Überprüfungsintervalle für privat genutzte Gasleitungen gibt, hängt es vom Eigentümer der Rohrleitungen ab, ob und wie oft er diese Leitungsnetze überprüfen lässt.

Die DVGW technische Regel für Gasinstallation (TRGI) Ausgabe 04/2008 schreibt nun im Abschnitt 13.3.1.1 einen Kontroll- und Über­prü­fungs­zeit­raum für die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfung von 12 Jahren vor. Die Überprüfung hat durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu erfolgen.

Sollte es zu einem Schadenfall mit Sach- und/oder Personenschäden kommen, werden der Versi- cherungsgeber und die Justiz einen Nachweis der letztmaligen Leitungsüberprüfung vom Gebäu- deeigentümer oder der Wohnverwaltung einfordern. Hierüber ist dann ein Nachweis vorzulegen.

Hat eine regelmäßige Überprüfung nicht stattgefunden oder kann diese nicht nachgewiesen werden, so liegt ein Verstoß gegen die allgemein gültige Prüfungs- und Instandhaltungspflicht des Eigentümers vor. Die Versicherung haftet dann unter Umständen nicht für den Schaden, der Eigentümer aber sehr wohl.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und genügen Sie in diesem Sinne der notwendigen Sorgfaltspflicht. Machen Sie sich der Verantwortlichkeit bewusst und lassen Sie eine entsprechende Überprüfung, spätestens alle 12 Jahre, durchführen.

(Quelle: WVGW gmbH)

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

gez. Herta Adler, Schriftführerin

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