Gemeinschaftsgeräte

Die Mitglieder der Eigenheimer haben die Möglichkeit Geräte gegen eine geringe Gebühr auszuleihen.

Alle Geräte sind gemäß den Bedienungsanleitungen des Herstellers zu bedienen und den Sicherheitsanweisungen entsprechend folgen zu leisten.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Geräte an Nichtmitglieder
ausgeliehen oder weitergegeben werden, da für diese Personen keine Beiträge an die Versicherung bezahlt werden.

Die Vereinshaftpflichtversicherung haftet nur bei der Verwendung der Geräte zu vereinseigene Zwecke und wenn ein Arbeitsgerät verliehen wird, das bei der Ausgabe durch den Verein nachweislich einen Defekt hatte und dieses somit einen Schaden beim Entleiher bedingt, dann ist dieses Risiko, welches ansonsten den Verein träfe, durch unseren Gruppenversicherungs-Vertrag abgedeckt.

Nicht versichert sind Schadenfälle, bei denen sich der Entleiher durch eigenes Verschulden verletzt, wie zum Beispiel durch unsachgemäße Bedienung des Gerätes oder durch Unvorsichtigkeit. Dieses Risiko hat der Entleiher selbst zu tragen und kann dem Verein nicht angelastet werden.

Im Frühjahr und Herbst steigt die Nachfrage nach den Gartengeräten saisonbedingt an. Bitte reservieren Sie sich frühzeitig das benötigte Gerät beim Gerätewart Tel.: 09735 540, da diese nur durch ihm ausgegeben werden können. In der Urlaubszeit ist die Verfügbarkeit an allen Werktagen leider nicht gewährleistet.

Falls was am Gerät kaputtgeht oder defekt ist, bitte dies den Gerätewart melden damit das Gerät repariert und ordnungsgemäß weiter verliehen werden kann.

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