Bonitätsprüfung von Miet­in­te­res­sen­ten

Service des Eigenheimerverbandes schützt vor Mietnomaden

Bei der Vermietung von Wohnraum ist für den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages von besonderer Bedeutung, sich davon zu überzeugen, dass der Mietinteressent auch zahlungsfähig ist. Denn in Zeiten hoher Ar­beits­lo­sig­keit kommt es immer häufiger vor, dass Mieter überschuldet und daher nicht mehr zahlungsfähig sind. Es häufen sich auch die Fälle sogenannter Mietnomaden, die den Mietvertrag bereits mit der Absicht unterschreiben, die vereinbarte Miete nicht zu bezahlen, und sich auf diese Art von einer zur anderen Mietwohnung betrügen. Auch wenn ein bestehendes Mietverhältnis fristlos gekündigt werden kann sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, dauert es doch oft viele Monate, bis der Mieter letztendlich aus der Wohnung herausgeklagt ist. Der Vermieter hat in diesen Fällen nicht nur den Mietausfall zu verkraften, sondern er hat darüber hinaus auch noch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu verauslagen, die er wegen der Zahlungsunfähigkeit des Mieters in vielen Fällen auch nicht mehr erstattet bekommt.

Aus oben genannten Gründen empfehlen wir jedem Vermieter, sich vor Abschluss des Mietvertrages von der Zahlungsfähigkeit des Miet­in­te­res­sen­ten zu überzeugen. Zur eigenen Absicherung sollte der Vermieter daher neben der in der Regel bereits obligatorischen Mieterselbstauskunft (ein Musterschreiben hierfür erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes) auch die Möglichkeit der Bonitätsprüfung über Creditreform nutzen. Creditreform ist ähnlich wie die Schufa eine Wirtschaftsauskunftei, die Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Personen erteilt. Mitglieder des Eigenheimerverbandes können über den Verband mit Einverständnis des Mietinteressenten entsprechende Auskünfte einholen. Der Preis für eine solche Bo­ni­täts­prü­fung beträgt 30.- Euro je Anfrage. Interessierte Mitglieder wenden sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes. Das Mitglied erhält dann ein Auftragsformular mit den für die Bonitätsprüfung erforderlichen Daten. Sofort nach Eingang des vollständig ausgefüllten Auftragsformulars und nach Zahlung der 30.- Euro (entweder in Bar oder durch Überweisung) erfolgt dann die Bonitätsprüfung durch einen Mitarbeiter des Ei­gen­hei­mer­ver­ban­des. Das Abfrageergebnis wird dem Mitglied sofort ausgehändigt oder umgehend zugesandt.

Wir hoffen, dem Vermieter mit der Bonitätsprüfung eine Hilfestellung bei der Auswahl eines Mietinteressenten geben zu können. Zwar kann auch die Bonitätsprüfung nicht verhindern, dass ein zu Beginn des Mietverhältnisses solventer Mieter während des Mietverhältnisses zahlungsunfähig wird. Das Risiko, einen Mietvertrag mit einem von Anfang an zahlungsunfähigen Mieter abzuschließen, wird dadurch jedoch erheblich gemindert.

Tipp: Anstelle oder auch zusätzlich zu einer Bonitätsprüfung über Creditreform kann sich der Vermieter von einem potenziellen Mieter, zum Nachweis über dessen Zahlungsfähigkeit, auch eine von diesem selbst eingeholte aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen lassen. Dadurch entstehen dem Vermieter und dem Mietinteressenten auch keine zusätzlichen Kosten, da seit dem 1. April 2010 jede Privatperson einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa anfordern kann.

Rainer Schmitt
Jurist beim Eigenheimerverband Bayern e.V.


 

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