Alte Öfen raus – energieeffiziente Holzfeuerung rein

Modernisierung mit Kachelofen und Co.

Mehr als 70 % der Öl- und Gasheizungen in Bestandsimmobilien sind älter als 15 Jahre. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen über 30 Jahre alte Gas- oder Ölzentralheizungen (von Aus­nah­men abgesehen) nicht mehr betrieben werden. Für Kessel, die vor 1985 eingebaut wurden, greift die Aus­tausch­pflicht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Von rund 18 Mio. Feuerungsanlagen ist gerade einmal ein Viertel jünger als zehn Jahre und damit auf dem aktuellen Stand der Tech­nik.


Moderner KachelofenFoto: AdK Mit einem modernen Kachelofen, Heizkamin oder Kaminofen schonen Sie Klima und Ressourcen.


Da ein Drittel des deutschen End­energieverbrauchs auf Raumwärme und Warmwasser entfällt, liegt hier ein großes Potenzial, um nach­haltig Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Eine Hei­zungsmodernisierung ermöglicht Effizienzsteigerungen besonders durch den Einsatz erneuerbarer Energien. 2014 betrug deren Anteil nur etwa 10 %.

Bis zum Jahr 2020 sollen laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) min­des­tens 14 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Trend liegen Hybridheizungen, die konventionelle und regenerative Wärmeerzeuger, wie Holz und So­larthermie, intelligent kombinieren. Sie vereinen hohe Flexibilität, Unabhängigkeit und Energieeffizienz.

 

Förderung und Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung

Für die Heizungsmodernisierung bei privaten Bestandsimmobilien (Alt­bau­ten) sieht das EEWärmeG eine Förderung in Form eines In­ves­ti­tions­zu­schus­ses für bestimm­te Anlagen vor. Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll mehr Hausbesitzer motivieren, Heiz- und Warmwasseranlagen auf erneuerbare Energien umzustellen – z.B. auf Biomasseanlagen wie Pelletöfen mit Wassertasche und Solarthermieanlagen. Das Modernisierungspotenzial liegt bei etwa 600.000 Hei­zungs­an­la­gen pro Jahr (Näheres zum MAP erfahren Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA), Adresse siehe Kasten am Ende der Seite).

Eine Vorreiterrolle bei regenerativen Energien spielt Baden-Württemberg. Hier ist seit dem 1. Juli 2015 das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft.

Das Landesgesetz schreibt vor, dass bei einem Austausch der alten oder defekten Heizung in einem privaten Altbau 15 % der Wär­meenergie aus regenerativen Quellen wie Holz kommen müssen. Wer eine effizient arbeitende Holzfeuerung nutzt, hat den Vorteil, auch für zukünftige Anforderungen gerüstet zu sein.

 

Saubere Holzfeuerung auch zum Nachrüsten

Ein moderner Kachelofen, Heizkamin oder Kaminofen bietet die Möglichkeit, ein Haus energietechnisch auf den neuesten Stand zu bringen, Heizkosten zu senken, Klima und Ressourcen zu schonen und den Wert der Immobilie zu steigern. Generell gelten ab 2015 für neue und für alte Holzfeuerstätten strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid.

Aufgrund der 1. Bundesimmis­sionsschutzverordnung (1. BIm­SchV) mussten bis Ende 2014 alte holzbefeuerte Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 31.12.1974 aufgestellt wurden, erneuert werden. In vielen Haushalten ist dies noch nicht geschehen. Hier sollte man sich von einem Kachelofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen.

Auch der nächste Termin steht schon an: Feuerstätten mit Typprüfung vor 1985 können nur noch bis zum 31.12.2017 betrieben werden. Wer vorausschauend handelt, kümmert sich jetzt schon um einen Austausch.

Neue Feuerstätten vom Fachmann erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch über das Jahr 2024 hinweg betrieben werden. Ansprechpartner für eine Nachrüstung, einen Austausch oder eine Neuinstallation eines holzbefeuerten Heizsystems ist auch hier der Kachelofen- und Luftheizungsbauer.

AdK

 

Energieeffizient sanieren und bauen

Keine Frage: Mit einer energetischen Sanierung werden hohe Heizkosten verringert. Doch welche Maßnahmen sinnvoll sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Deshalb bieten die Münchner EnergieSparTage am Samstag und Sonntag, 14. und 15. No­vem­ber 2015, im Bauzentrum München (Adresse siehe unten) einen umfassenden Über­blick über das energieeffiziente Bauen und Sanieren.

Immobilienbesitzer, Mieter, aber auch Fachleute können sich jeweils von 9.30 bis 17.30 Uhr darüber informieren, wie der Energieverbrauch drastisch reduziert werden kann und wie man Fördermittel richtig kombiniert. 24 Referate, acht Vorträge der Aussteller und mehr als 20 Infostände erwarten die Besucherinnen und Besucher. Themen wer­den u.a. sein: „Verschärfung der Ener­gieeinsparverordnung für Neubauten ab 2016“, „Schim­melpilz in der Wohnung – Ursachen, Behebung, Vermeidung“, „Trink­was­ser­ver­ord­nung – Pflichten für Haus­eigentümer sowie Vermieter“, „Barrierefreies Bauen und Sanieren“.

Neben verschiedenen Firmen sind auch wieder Verbände und Institutionen mit Info­stän­den vertreten, so z.B. auch der Eigenheimerverband Bayern.


Veranstaltungsort und weitere Informationen

Bauzentrum München
Willy-Brandt-Allee 10
Tel. 0 89/54 63 66-0
www.muenchen.de/bauzentrum
www.Muenchner-EnergieSparTage.de

 

Weitere Informationen

AdK – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofen­wirtschaft
Tel. 0 22 41/20 39 79
www.kachelofenwelt.de

EFA – Europäische Feuer­stätten Arbeitsgemeinschaft
Tel. 02 61/1 00 40 67
www.efa-europe.com

Energieplan Gerstle
Tel. 0 89/41 60 78 77
www.energieplan-gerstle.de

HAGOS – Verbund deut­scher Kachelofen- und Luftheizungsbauerbetriebe
Tel. 07 11/7 88 05–0
www.hagos.de

HKI – Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchen­technik
Tel. 0 69/25 62 68–1 05
www.hki-online.de

Kaminbau Kastner GmbH
Tel. 0 89/8 64 10 64
www.kaminbau-kastner.de

Ofenhaus Scheuerecker
Tel. 0 81 21/34 05
www.ofenhaus-scheuerecker.de

ZVSHK – Zentralverband
Sanitär – Heizung – Klima
Tel. 0 22 41/92 99–0
www.wasserwaermeluft.de

 

Informationsadressen zu Fördermitteln

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 0 61 96/9 08–0
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 08 00/5 39 90 02 ­(kostenfreie Servicenummer)
www.kfw.de

10.000-Häuser-Programm des Bayerischen Staats­ministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Tel. 0 89/12 22 20 (Bayern Direkt)
E-Mail: direkt@bayern.de
energiebonus@stmwi.bayern.de
www.energiebonus.bayern

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