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Photovoltaik – ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz
Der Eigenheimerverband Bayern e.V. und der Verband Wohnungseigentum Landesverband Bayern e.V. haben einen Arbeitskreis Verbandspolitik gegründet, der gemeinsam interessierende Fragen der künftigen Entwicklung und der Verbandsarbeit diskutiert. In der letzten Sitzung wurde eingehend das Thema Photovoltaik – Für und Wider der Förderung sowie des Beitrags dieser Technik zum Klimaschutz behandelt.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt auf der Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Netzbetreiber sind danach verpflichtet, den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Die sog. Einspeisevergütung von z.B. 43 Cent/KWh im Jahre 2009 und 39 Cent/KWh im Jahre 2010 wird 20 Jahre lang garantiert. Sie liegt deutlich über den derzeitigen Strompreisen. Die Vergütung soll nach dem Gesetz in den kommenden Jahren weiter gesenkt werden. Alle Strombezieher tragen die Kosten der Förderung aller erneuerbaren Energien (also auch z.B. Windkraft) als Teil des Strompreises in Höhe von derzeit rund 2 Cent/KWh. Derzeit ist die Installation einer Photovoltaikanlage für Hauseigentümer eine lohnende Investition.
Ziele des EEG sind insbesondere die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Deutschland, um damit die Abhängigkeit der Energiewirtschaft von Kohle, Gas und Öl zu reduzieren, einen Beitrag zur Senkung des klimaschädlichen Kohlendioxyds zu leisten und damit letztlich zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Die Förderung erfolgt, um die Produktionskosten durch steigende Massenproduktion zu senken und Innovationen der Technoligien anzustossen und damit den breiten Einsatz erneuerbarer Energien voranzubringen.
Die Ziele des Gesetzes wurden in großem Umfang erreicht. Seit 2000 gab es einen Boom der Solarwirtschaft. Es wurden Anlage für mehrere Tausend MW Solarstrom und Windanlagen installiert. Die Kosten der Solaranlagen sind seit 2006 um etwa 40 Prozent gesunken. Es kam zu einem enormen Technologiesprung. So gibt es z.B. bereits Module, die für Photovoltaik und gleichzeitig Heizungsunterstützung eingesetzt werden können. Dennoch liegen die Kosten für Solarstrom derzeit noch über den Erzeugerkosten von Strom aus Gas oder Öl.
Angesichts der Erfolge des EEG und der sinkenen Preise der Solaranlagen gibt es die berechtigte Forderung nach stärkerer Senkung der Einspeisevergütungen.
Die Eigenheimer sind von dieser Thematik in mehrfacher Hinsicht betroffen. Einserseits zahlen sie wie jeder Stromkunde den Preis für die Förderung erneuerbarer Energien von rund 70 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt. Andererseits sind sie auch potentielle Investoren für Phtotovoltaikanlagen und sie denken an die Zukunft ihrer Kinder und Enkel. Für diese ist der Klimaschutz und die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt von erheblicher Bedeutung.
Die Bundesregierung plant die außerordentliche Senkung der Einspeisevergütungen ab 1. April oder 1. Juli dieses Jahres. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen tritt für eine einmalige Senkung um durchschnittlich 30 Prozent zum 1. Juli ein. Nach einer Modellrechnung des Verbandes ist auch danach bei Fremdfinanzierung und teilweisem Einsatz von Eigenkapital eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals zu erwarten, die über den derzeitigen Sparzinsen liegt.
Die Verbände sehen in dem Einsatz der Phtotvoltaik einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz – neben anderen erneuerbaren Energien und als Alternative zur Heizungsunterstützung durch Solartechnik. Die Senkung der Förderung ist angesichts der Erfolge des EEG durchaus berechtigt. Wichtig ist, auch künftig durch angemessene Förderung einen wirtschaftlichen Einsatz der Photovoltaik voranzubringen. Das sehen selbst Kritiker der derzeitigen Förderhöhe so. Ziel aller Anstrengungen muss sein, Technik und Kosten so wirtschaftlich zu gestalten, dass in absehbarer Zukunft auf jegliche Förderung von erneuerbaren Energien – ob Windräder oder Photovoltaik verzichtet werden kann. Dann ist der eigentliche Zweck des Gesetzes erreicht.
Manfred Solbrig
Eigenheimerverband Bayern e.V.
Reinhard Gayer
Verband Wohneigentum, Landesverband Bayern e.V.