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Überprüfungspflicht für Gasleitungen
Alte Gasleitungen stellen aus der Sicht des Gesetzgebers ein Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grunde ist die Empfehlung, Hausanschlussleitungen für die Gasversorgung alle zwölf Jahre auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit kontrollieren zu lassen, mit der im Jahre 2008 in Kraft getretenen neuen Fassung des Arbeitsblattes G 600 „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) in den Bereich der Forderungen aufgerückt. Das bedeutet, Gasleitungen müssen nun alle zwölf Jahre von einem Fachbetrieb überprüft werden. Zeigen sich bei der Überprüfung Beanstandungen, ist der Gebäudeeigentümer in der Regel verpflichtet, den festgestellten Mangel innerhalb von vier Wochen von einem zugelassenen Installateur beheben zu lassen.
Zusätzlich soll der Hausbesitzer nach der TRGI 2008 die Gasinstallation auch einmal jährlich einer einfachen Sichtkontrolle unterziehen. Zu dieser sogenannte „Gas-Hausschau“ ist der Hausbesitzer zwar nicht gesetzlich verpflichtet, vielmehr ist die Vorschrift als Empfehlung zu verstehen und kann lediglich im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht Bedeutung haben. Bei einem Schadensfall kann die regelmäßig durchgeführte und dokumentierte „Gas-Hausschau“ die Argumentation gegenüber dem Geschädigten und der Versicherung aber wesentlich erleichtern. Die Sichtkontrolle kann anders als die Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsüberprüfung auch vom Hausbesitzer selbst durchgeführt und dokumentiert werden. Die Beauftragung eines Fachbetriebes oder des Kaminkehrers ist also nicht unbedingt erforderlich.
Eine Checkliste für die jährliche Gashausschau finden Sie im Internet unter www.dvgw.de/gas/informationen-fuer-verbraucher/der-jahres-check-im-haus/liste-fuer-den-jahrescheck/
Wegen weiterer Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Gasversorger.
Rainer Schmitt
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