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Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen


Bundeskabinett beschließt Novelle der Kleinfeuerungsverordnung


Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf einer Verordnung beschlossen, mit der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden. Gerade durch Kleinfeuerungsanlagen hat die Belastung in den letzten Jahren aber stark zugenommen. Deswegen ist es nach Ansicht von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel unbedingt notwendig, die mittlerweile völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.


Mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024.


Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen führt jedoch durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu Schadstoffemissionen wie Feinstaub und zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. Ursache hierfür ist seit einigen Jahren der Boom bei Kaminöfen, die leider häufig technisch veraltet sind.


Die Regelungen im Einzelnen:


Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.


Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern die Einhaltung der Grenzwerte nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage ausgetauscht werden.


Das geplante Sanierungsprogramm ist darüber hinaus langfristig angelegt und soll in den Jahren 2014 und 2024 zum Tragen kommen. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.


Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.