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Eigenheimerverband und Verband Wohneigentum fordern:

Einheimischenmodelle erhalten!

In der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Verbandspolitik“, dem je drei Vertreter des Eigenheimerverbandes Bayern und des Verbandes Wohneigentum – Landesverband Bayern – angehören, haben sich die Teilnehmer für einen Erhalt der so genannten „Einheimischenmodelle“ ausgesprochen.
Die Einheimischenmodelle sind wichtige Instrumente der Wohnungspolitik und zur Vermögensbildung. Durch Initiativen der Europäischen Kommission sind diese nun in Gefahr geraten. Die Kommission geht gegen die Einheimischenmodelle vor, weil sie angeblich gegen Grundfreiheiten des EU-Vertragswerkes wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen.
Wesen der Einheimischenmodelle ist, dass ortsansässige Bürger einer Kommune die Möglichkeit erhalten, Grundvermögen zu vergünstigten Konditionen zu erwerben und auf dem Grundstück ein Eigenheim – teilweise auch mit Eigenleistung – erstellen. Voraussetzung ist in der Regel ein Mindestaufenthalt von mehreren Jahren in der Kommune oder die mehrjährige Beschäftigung am Ort. Weitere Kriterien sind oft Familienstand und Zahl der Kinder, bisher kein Besitz von Grundeigentum sowie die Einkommenssituation.
Durch Einheimischenmodelle soll der Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt bzw. dessen Realisierung unterstützt werden, weil oft Ortsansässige auf dem Grundstücksmarkt ihrer Heimatgemeinde kaum eine Möglichkeit haben, zu für sie vertretbaren Konditionen Grundstücke zu erwerben. Das ist ein wesentliches Element der Wohnungspolitik in Bayern und Deutschland und ein Beitrag zur Vermögensbildung für wichtige Teile der Bevölkerung. Diese städtebauliche Zielsetzung wird seit vielen Jahren mit großem Erfolg umgesetzt und ist gesetzlich durch § 11 Abs.1 BauGB verankert.
Die Vertreter der beiden Verbände sind der Auffassung, dass durch die praktizierten Einheimischenmodelle die Grundfreiheiten des EU-Vertragswerkes nicht betroffen sind. Die Staatsangehörigkeit spielt bei den Vergabekriterien überhaupt keine Rolle. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, wodurch die genannten Freiheiten verletzt sein könnten.
Die beiden Verbände setzen sich daher dafür ein, diese bewährten und erfolgreichen Instrumente der Wohnungspolitik und der Vermögensbildung auch für die Zukunft zu erhalten. In weiten Bereichen, aber insbesondere im Umfeld von Ballungsgebieten ist die Unterstützung der ortsansässigen Bevölkerung bei der Realisierung von Wohneigentum unabdingbar und unverzichtbare Maßnahme gerade auch für EU-Bürger in Deutschland.