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Kanalanschlüsse im Straßengrund

Landeshauptstadt hält an Anliegerregie fest

Nach der Münchner Entwässerungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, Ihre Hausanschlusskanäle bis 2015 auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Dabei besteht die Verpflichtung laut Satzung, die Leitung bis zum öffentlichen Kanal überprüfen beziehungsweise sanieren zu lassen, auch soweit dieser im öffentlichen Straßengrund liegt. Da der Eigenheimerverband Bayern darin eine ungerechtfertigte Belastung der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke sieht, hat er mit Schreiben vom 10.11.2009 an Oberbürgermeister Christian Ude eine entsprechende Änderung der Münchner Entwässerungssatzung gefordert (siehe „Siedlung und Eigenheim“ 1/2010, S. .).
In seinem Antwortschreiben vom 04.02.2010 lehnt der Münchner Oberbürgermeister eine Änderung der Entwässerungssatzung ab. Als Begründung führt er an:
„Bei einer Übernahme der Bau- und Unterhaltspflicht von Anschlusskanälen in die Zuständigkeit der Stadt ist eine nicht unerhebliche Gebührenerhöhung unumgänglich. Eine solche würde zu einer Doppelbelastung für zahlreiche Grundstückeigentümer führen: Die Stadt ist fast vollständig kanalisiert und schon 40% der Grundstücksentwässerungsanlagen wurden bereits auf Dichtheit überprüft. Viele Benutzer der Entwässerungseinrichtung haben daher in der Vergangenheit bereits auf eigene Kosten ihre Anschlüsse selbst hergestellt oder saniert. Durch die unvermeidliche Gebührenerhöhung bei einem Systemwechsel würden sie nochmals für die Herstellung neuer oder die Sanierung bestehender Anschlusskanäle bezahlen.“
Bezüglich unserer Argumente gegen die Anliegerregie schreibt der OB weiter:
„Seit Oktober 1969 ist satzungsrechtlich festgelegt, dass private Leitungen (auch) auf öffentlichem Grund … wurzelfest herzustellen sind. Vor 1959 verlegte Leitungen gelten im Hinblick auf die Lebensdauer von Kanälen als ‚abgeschrieben‘ und müssen daher von den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten saniert werden. Soweit nachweislich zwischen diesen beiden Zeitpunkten verlegte private Leitungen durch Wurzeln eines Baumes auf öffentlichem Grund geschädigt werden, übernimmt die Stadt zugunsten des Grundstücksbesitzers anteilig die Kosten für die Leitungssanierung.“
Erschütterungen durch den Straßenverkehr könnten ordnungsgemäß verlegten Leitungen nicht schaden, so Ude weiter. Jedenfalls konnten bisher in München auch bei sehr stark befahrenen Straßen und sehr alten Anschlusskanälen keine verkehrsbedingten Schäden festgestellt werden. Undicht seien bei diesen alten Leitungen vor allem die Muffen; dies aber nicht wegen des Verkehrs, sondern wegen der damals schlechten Dichtungsmaterialien.
Auch lägen städtische Kanäle in der Regel in der Straßenmitte. Damit träten die angeführten unterschiedlichen Unterhaltslasten in der Praxis nur ganz selten auf.
„Bei den gängigsten Sanierungsverfahren (Schlauchliner, Flutungsverfahren) kann nicht einfach die Sanierung an der Grundstücksgrenze enden“, so der OB weiter. „Die Sanierung erstreckt sich dabei auch auf jenen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, der auf Privatgrund liegt. Die Kostenaufteilung sowie die Abstimmungen mit dem Grundstückeigentümer würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich auf die Höhe der Entwässerungsgebühr auswirkt, erfordern.“
Aus den genannten Gründen sieht der Oberbürgermeister leider keinen Anlass, dem Stadtrat einen Systemwechsel unter Aufgabe der Anliegerregie vorzuschlagen.
Inzwischen hat die Verbandsspitze in dieser Angelegenheit auch mehrere Gespräche mit Vertretern der Münchner Rathausfraktionen geführt und ist dabei durchaus auf Verständnis für unser Anliegen gestoßen. So hat die FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, wonach dem Stadtrat die Vor- und Nachteile einer „Kommunalregie“ gegenüber der bestehenden „Anliegerregie“ bei den Hausanschlusskanälen dargestellt werden. Insbesondere soll dabei auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer eingegangen werden, laut Münchner Entwässerungssatzung ihre Hausanschlusskanäle bis 2015 auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Zur Begründung wird in dem Antrag ausgeführt, dass die „Kommunalregie“ nicht nur eine gerechtere Lösung darstellt, sondern sich bei der Dichtheitsprüfung und der Sanierung auch Kostenvorteile dadurch ergäben, dass größere Lose in Auftrag gegeben und ganze Straßenzüge überprüft und saniert werden könnten.
Der Eigenheimerverband Bayern wird sich weiter für eine gerechte und sinnvolle Lösung einsetzen.