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Vergütungssätze 2012 für neue Photovoltaikanlagen

Absenkung um 15 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.
In den vergangenen zwölf Monaten wurde ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger ist. Der Zubauwert von 5.200 MW liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war.
Die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen gilt das sog. System des atmenden Deckels. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent.