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Zeitschrift / Garten & Natur / „Biologische“ Pflanzenschutzmittel für den Hausgarten /
„Biologische“ Pflanzenschutzmittel für den HausgartenViele Hausgärtner versuchen, den Einsatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu vermeiden, um gesundes, nicht mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastetes Obst und Gemüse ernten zu können. Einen Minderertrag oder nicht ganz optimale Qualitäten nehmen sie dabei gerne in Kauf.
Welche Wirkstoffe stehen dem Hausgärtner zur Verfügung? Im Bereich der „biologischen“ Pflanzenschutzmittel stehen dem Hausgärtner folgende Wirkstoffe als Insektizide zur Verfügung: Rapsöl, Kali-Seife, Azadirachtin (Neem), Pyrethrum, Bacillus thuringiensis (nur zur Bekämpfung von Schmetterlingsraupen geeignet) und das Granulosevirus (nur zur Bekämpfung des Apfelwicklers geeignet). Gegen Schnecken steht als „biologischer“ Wirkstoff Eisen-III-Phosphat zur Verfügung, und gegen pilzliche Erkrankungen können Kupferhydroxid, Lecithin oder Schwefel als Fungizide eingesetzt werden. Gesetzliche Grundlagen Laut Pflanzenschutzgesetz handelt es sich dann um ein Pflanzenschutzmittel, wenn das Präparat direkt auf einen Schadorganismus einwirkt. Das ist der Fall, wenn es beispielsweise die Laus unfruchtbar macht oder den Mehltaupilz schwächt. Der Gesetzgeber schreibt dann zwingend eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel vor. Im Hausgarten dürfen generell nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die den Vermerk tragen „Im Haus- und Kleingarten zugelassen“! Beachten Sie vor dem Kauf und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung, denn dort finden Sie z.B. wichtige Angaben über die Sicherheitsvorkehrun-gen, die Sie bei der Ausbringung beachten müssen, Hinweise zu Wartezeiten und die Angaben zu den Indikationen, also die Angaben darüber, in welcher Kultur das Präparat gegen welchen Schädling eingesetzt werden darf. So sind Präparate mit dem Wirkstoff Pyrethrum nur an Zierpflanzen zugelassen. Es dürfen damit also keine Weißen Fliegen an Gurken oder Erdflöhe an Kohlpflanzen bekämpft werden. Dafür besitzt es keine Indikation. Abgrenzung Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel Laut Definition im Pflanzenschutzgesetz sind Pflanzenstärkungsmittel „... ausschließlich dazu bestimmt, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen und vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen ...“. Der entscheidende Unterschied zu einem Pflanzenschutzmittel besteht darin, dass bei einem Pflanzenstärkungsmittel keine direkte Wirkung auf einen Schadorganismus vorhanden sein darf, sonst wäre es ein Pflanzenschutzmittel (Näheres siehe oben). Alle oben genannten Wirkstoffe hier ausführlich zu behandeln, ist leider aus Platzgründen nicht möglich. Deshalb beschränken wir uns im Folgenden darauf, die Wirkstoffe Kali-Seife und Schwefel näher vorzustellen. Ausführliche Informationen zu allen oben genannten „Bio“-Wirkstoffen können Sie in der Langfassung des Beitrages auf der Website des Eigenheimerverbandes Bayern unter
Kali-Seife ist beispielsweise unter dem Namen Neudosan Neu als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Der Wirkstoff besteht aus Kalium-Salzen natürlicher Fettsäuren. Kali-Seife ist eine Weiterentwicklung von Schmierseifenlösungen. Schmierseife enthält Duftstoffe und andere Inhaltsstoffe, die Pflanzenschäden verursachen können. Kali-Seife ist im Vergleich dazu viel pflanzenverträglicher. Sie beinhaltet ausschließlich drei Fettsäuren, die eine besonders gute insektizide Wirkung haben. Kali-Seife ist ein reines Kontaktmittel, nur wenn die Schädlinge von der Brühe benetzt werden, kann das Mittel wirken. Die Pflanzen sind deshalb tropfnass zu spritzen. Kali-Seife hat eine breite Indikation. Sie ist bei Zierpflanzen, Gemüsekulturen und Obst gegen Blattläuse, Weiße Fliegen (Mottenschildläuse) und Spinnmilben einzusetzen. Eine Wartezeit besteht nicht. Einsatzbereiche von Schwefel Schwefel wird als Netzschwefel angewandt. Das ist feinstvermahlener Schwefel kombiniert mit einem Netzmittel. Für den Hausgarten sind eine ganze Reihe von Handelsprodukten verfügbar (erkundigen Sie sich im gärtnerischen Fachhandel nach entsprechenden Präparaten). Zugelassen ist Schwefel gegen den Echten Mehltau an Erbsen, Gurken, Weinreben, Zierpflanzen, Stachelbeeren, Wurzel- und Knollengemüse sowie Kernobst. Am Kernobst kann der Wirkstoff auch zur Schorfbekämpfung eingesetzt werden. Schwefel ist rein vorbeugend anzuwenden. Bereits vorhandener Pilzbefall wird nicht mehr getilgt. Die erlaubte Einsatzhäufigkeit variiert von dreimal bei Erbsen bis zu 14-mal bei Kernobst. Die Wartezeit reicht von drei bis sieben Tage, nur bei Keltertrauben liegt sie mit 56 Tagen sehr hoch, um den Gärprozess nicht zu beeinflussen.
Fazit Für viele Bereiche im Haus- und Kleingarten sind „biologische“ Pflanzenschutzmittel verfügbar. Betrachtet man jedoch die Indikationen, das heißt die Kulturen, in denen das Mittel angewendet werden darf, so verengt sich die Palette der Möglichkeiten recht schnell. Ein weiteres Problem ist, dass die Mittel oft nur wirken, wenn sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ausgebracht werden, der schnell verpasst werden kann. Hier seien Eulenraupen an Kohlköpfen angeführt. Sie zu „erwischen“ ist schwierig: Entweder sie sind noch nicht da, oder sie sind schon im Krautkopf verschwunden. Vor diesem Hintergrund ist es viel sinnvoller, sich mit Sortenfragen zu beschäftigen. Wer einen ‘Jonathan’-Apfel pflanzt, pflanzt Mehltau, bei ‘Cox Orange’ vielleicht sogar Krebs, Schorf und Feuerbrand. Mit der Wahl der richtigen Sorte, ob Obstgehölz, Gemüse oder Zierpflanze, ist Pflanzenschutz in vielen Fällen kein Thema mehr (erkundigen Sie sich im gärtnerischen Fachhandel nach widerstandsfähigen Sorten). Den verbleibenden Problemen können Sie gut mit biotechnischen Maßnahmen, wie z.B. dem Einsatz von Kulturschutznetzen gegen Schadschmetterlinge, einer Überdachung für Tomaten zum Schutz vor der Kraut- und Braunfäule und einem Schneckenzaun, begegnen. Thomas Schuster |
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