HILO

HILO® – Hohen Steuern gegensteuern!®

Der Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. ist seit mehr als 40 Jahren - mittlerweile in allen Bun­des­län­dern für rund 100.000 Mitglieder  - steuerberatend tätig und hat seinen Sitz in München. In über 700 Be­ra­tungs­stel­len werden die für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre typischen Dienstleistungen angeboten. Dabei umfasst die Leistung im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern auch die laufende steuerliche Beratung, das Führen von Einspruchs- und auch Fi­nanz­ge­richts­ver­fah­ren. Wir können für Sie tätig werden, wenn Sie 
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt, Lohn, Pension) oder
  • Alterseinkünfte oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen erzielen und
  • Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) oder sonstigen Einkünften (z. B. gelegentliche Vermittlungen) die Beträge von 13.000 € (26.000 € bei Zusammenveranlagung) insgesamt nicht überschreiten.

Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben dabei unberücksichtigt, wenn sie – aufgrund der Abgeltungssteuer – nicht in die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung mit einfließen.

Insgesamt nicht tätig werden wir bei Vorliegen von Gewinneinkünften und umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

Die in den Beratungsstellen tätigen Leiterinnen und Leiter sind auf Ar­beit­neh­mer­steu­ern fokussiert. Sie kommen in der Regel aus der Praxis und verfügen zumeist über eine langjährige Erfahrung und eine hochqualifizierte Aus- und Fortbildung. Dies ist zwingend erforderlich, da der Gesetzgeber in seiner Regulierungswut durch ständige Gesetzesänderungen die Un­si­cher­heit bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fördert. Für einen nicht beratenen Steuerbürger ist es einfach nicht mehr möglich, seinen Steu­er­be­scheid zu kontrollieren  -  geschweige denn, die Steuererklärung zu fertigen.

Da bietet es sich logischerweise an, qualifizierte Hilfe einzuholen, damit zum einen die Steuererklärung richtig, aber auch „steuersparend“ gefertigt wird. Häufig ist es nur die Frage, unter welcher Rubrik die Kosten angesetzt werden  -  und schon ergibt sich eine höhere Steuerersparnis.

Und diese qualifizierte Hilfe ist darüber hinaus auch noch bezahlbar. Die Beitragssätze für die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins HILO sind sozial gestaffelt  -  wer wenig verdient, zahlt auch nur einen geringen Mit­glieds­bei­trag. Beginnend mit einem Jahresbeitrag i.H.v. 53,55 € für Berufsanfänger oder Geringverdiener steigern sich die Beiträge bis zum Höchstbeitrag von  392,70 € bei Brutto-Jahres-Einnahmen von mehr als 170.000 €.

Und die in Ausbildung befindlichen Kinder, für die ggf. auch eine Steu­er­er­klä­rung zu fertigen ist, zahlen bei eigenen geringen Einnahmen (max. 10.000 €) überhaupt nichts  -  diese Dienstleistung ist im elterlichen Beitrag enthalten.

Bei erstmaligem Beitritt in den Lohnsteuerhilfeverein ist üblicherweise eine Aufnahmegebühr von 20 € zu entrichten, die bei Nachweis der Mit­glied­schaft im Eigenheimerverband Bayern e. V. allerdings erlassen wird.

Durch seine eigene Mitgliedschaft im Bundesverband der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine e. V.  –BDL– und die Entsendung eines Vorstandsmitglieds in den Vorstand des Bundesverbandes hält der Verein permanenten Kontakt zu den Finanzministerien der Länder und des Bundes und hat an Anhörungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen. Dadurch können die Interessen der Mitglieder nachhaltig vertreten werden. 

Die Anschriften der zahlreichen Beratungsstellen in ganz Deutschland und weitere Informationen (etwa zu unserer Satzung und zur Beitragsstaffel) finden Sie auf der Homepage des Vereins unter www.hilo.de.

 

Unsere Leistungsübersicht:

  • Wir erstellen für Sie individuell Ihre optimierte Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
  • Wir beraten Sie hinsichtlich einer vermögensoptimierten Planung in Steu­er­sa­chen nach § 4 Nr. 11 StBerG
  • Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und umfassend bei Fragen zu bzw. zur:
    • Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung
    • Steuerklassenwahl
    • Lohnsteuerfragen bei der Gehaltsabrechnung
    • Kindergeld nach Abschnitt X EStG
    • Kinderbetreuungskosten
    • Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente)
    • Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
    • Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen
    • Mini-Jobs
    • Dienstleistungen im Haushalt (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
    • Steuerfreistellung der Zinseinnahmen(Änderung des Freistellungsvolumens)
    • Anrechnung von Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer
  • Wir übernehmen die Einreichung der Steuererklärung, die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung, die Prüfung der Steuerbescheide, die Einlegung von Einsprüchen gegen falsche Steuerbescheide und ggf. Klageverfahren
  • Sie zahlen nur einen Jahresbeitrag lt. Staffel
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