Eigenheimerbund
Garching/Alz - Hart/Alz - Schroffen - Engelsberg


(Beitrittserklärung am Schluß des Textes als PDF)
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Mitglied werden

(1) Eine Mitgliedschaft beim Eigenheimerverband Bayern e.V. ist möglich als Einzelmitglied direkt beim Verband oder als Mitglied einer Ortsvereinigung. Im letzteren Fall richten sich die Rechte und Pflichten des Mitgliedes nach der Satzung der jeweiligen Ortsvereinigung. Mitglieder von Ortsvereinigungen sind gleichzeitig indirekte Mitglieder des Eigenheimerverbandes. Die Leistungen des Eigenheimerverbandes stehen den direkten und indirekten Mitgliedern in gleicher Weise zu. Darüber hinaus bieten die Ortsvereinigungen ihren Mitgliedern weitere individuelle Leistungen, wie zum Beispiel den Verleih von Gemeinschaftsgeräten.

(2) Der Beitritt kann nur zum Ersten eines Monats erklärt werden. Der in der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsschutz beginnt jedoch mit dem Eingang der Beitrittserklärung bei der Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes bzw. der Ortsvereinigung.

(3) Mit der Mitgliedschaft gilt nur das in der Beitrittserklärung genannte Objekt als versichert. Weicht die Anschrift des zu versichernden Objektes von der Wohnanschrift ab, ist diese in der Beitrittserklärung anzugeben. Sollen mehrere Objekte versichert werden, sind hierfür entsprechend viele Mitgliedschaften erforderlich.

(4) Der im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungsschutz erstreckt sich auf ein Gebäude mit bis zu drei vermieteten zuzüglich einer selbst genutzten Wohnung. Bei Eigentumswohnungen erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel nur auf das Sondereigentum an einer Wohnung. Wird ein Gebäude (teilweise) gewerblich genutzt, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn es sich hierbei um ein vom Mitglied selbst ausgeübtes Kleinstgewerbe handelt. Nähere Auskünfte zur Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.

(5) Sind mehrere Personen zusammen in Form einer Erben- oder Eigentümergemeinschaft Miteigentümer von Haus- und Grundbesitz ist es für den Versicherungsschutz aus der im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehenden Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung grundsätzlich ausreichend, wenn eine Person aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft Mitglied in unserem Verband wird. In der Beitrittserklärung ist dann nur der Name des Beitretenden mit dem Zusatz Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft anzugeben. In dem Fall, dass nur eine Person aus einer Erben- / Eigentümergemeinschaft Mitglied in unserem Verband wird, ist jedoch zu beachten, dass zwar für die gesamte Erben- bzw. Eigentümergemeinschaft ausreichender Versicherungsschutz besteht, die sonstigen mit einer Mitgliedschaft verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel die Möglichkeit zum Abschluss günstiger Zusatzversicherungen oder die Rechtsberatung, nur der als Mitglied benannten Person zustehen. Sofern weitere Mitglieder aus der Erben- / Eigentümergemeinschaft alle unsere Leistungen aus einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen wollen, können auch diese unserem Verband beitreten.

(6) Die Einzelmitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss aus dem Eigenheimerverbandes oder dessen Auflösung. Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich erklärt werden. Bei Tod eines Mitgliedes besteht für die rechtmäßigen Erben bis zum Ende des Kalenderjahres für das versicherte Anwesen weiter bedingungsgemäßer Versicherungsschutz. Verstirbt ein Mitglied in den letzten beiden Monaten des Jahres, besteht für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten weiter Versicherungsschutz, wenn die Erben die Mitgliedschaft des verstorbenen Mitgliedes übernehmen. Übernehmen die Erben jedoch die Mitgliedschaft nicht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend zum Ablauf des Jahres, in dem das betreffende Mitglied verstorben ist.

(7) Die für die Mitgliedschaft notwendigen Daten werden vom Verband und bei Mitgliedschaft in einer Ortsvereinigung gegebenenfalls auch von dieser gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ohne Einverständnis des Mitgliedes nicht an Dritte weitergegeben.

(8) Änderungen der Mitgliederdaten sind dem Verein bzw. der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(9) Mündliche Nebenabreden sind ungültig und sind auch nicht getroffen worden.

(auf die Beitrittserklärung Doppelklick, dann ausdrucken)

 

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