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Der Komposthaufen aus rechtlicher Sicht


Im Zuge des sich in den letzten Jahren immer stärker entwickelnden Umweltbewusstseins hat auch der Komposthaufen zunehmend an Bedeutung gewonnen.


Die Anlage eines Komposthaufens unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Beschränkungen. Insbesondere gibt es keine gesetzliche Regelung, wonach bei der Anlage eines Komposthaufens ein bestimmter Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss.


Die Kompostierung von Gartenabfällen findet jedoch dort ihre Grenzen, wo die Bewohner der Nachbargrundstücke unzumutbar durch auftretende Gerüche, Insekten und Ungeziefer belästigt werden. Wann eine solche Belästigung unzumutbar ist, kann nicht pauschal festgestellt werden, sondern muss immer anhand der konkreten Umstände jedes einzelnen Falles erfolgen. Dabei sind die Lage der Grundstücke, deren Größe, der Standort des Komposthaufens, sein Abstand zur Grundstücksgrenze, seine Größe usw. zu beachten.


Um Streitigkeiten mit den Nachbarn von vorneherein auszuschließen, sollten folgende Grundregeln beachtet werden:


  • Information über ordnungsgemäßes Kompostieren und die richtige Anlage des Komposthaufens,
  • Errichtung des Komposthaufens möglichst weit entfernt (5 m Abstand) von Fenstern, Türen oder Terrassen des Nachbarn zur Vermeidung von Geruchsbeeinträchtigungen,
  • Errichtung des Komposthaufens nicht unmittelbar an der Grenze (2 m Abstand), um ein Hinüberfallen von Abfällen zu verhindern.