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Gebäude-Energieausweis (GEA)


Als Mitglied des Eigenheimerverbandes können Sie über unseren Kooperationapartner Archi.Net einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen.

Für alle Gebäude muss seit 2008 bzw. 2009 ein Energieausweis erstellt werden, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht sogar bereits seit 2002. Der Energieausweise hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Bei allen Nichtwohngebäuden sowie den ab 1978 errichteten Wohngebäuden, bei allen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen sowie bei den nach der Wärmeschutzverordnung 1977 sanierten Wohngebäuden, kann zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem teureren aber aussagekräftigeren Bedarfsausweis gewählt werden. Für die bis 1978 errichteten und nicht sanierten Gebäude mit bis zu vier Wohnungen ist diese Wahlfreiheit ab dem 1. Oktober 2008 entfallen. Für diese Gebäude kann nur noch der bedarfsbasierte Energieausweis erstellt werden.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung ermittelt wird. Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Der Bedarfsausweis kostet bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen 225.- Euro und bei Häusern ab fünf Wohnungen 325.- jeweils zuzüglich Fahrtkosten. Die Kosten für den Verbrauchsausweis werden auf Anfrage mitgeteilt.

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kooperationspartner Archi.Net.


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